Entlastungsleistungen im Haushalt
ENTLASTUNGSLEISTUNGEN IN DER PFLEGE
Der Gesetzgeber hat der Begriff der Betreuungsleistungen mit den Zusatz "Entlastungsleistungen" erweitert.
Hier soll der hohen Belastungs von pflegenden Angehörigen Rechnung getragen werden. Ab sofort können sie die zusätzlichen Entlastungsleistungen auch für die hauswirtschaftliche Versorgung ihrer Angehörigen nutzen.
UNSERE LEISTUNGEN
Hauswirtschaftliche Versorgung umfasst
- Reinigung der Wohnung
- Erledigung der Hausordnung
- Einkäufe und Besorgungen
- Wäscheservice
WIR BIETEN
- Liebevolle Betreuung durch gut geschultes Personal.
- Versorgungsumfang wird individuell vereinbart.
- Versorgung zu individuell vereinbarten Terminen.
WER HAT ANSPRUCH AUF BETREUUNG?
Mit der Pflegereform von 2015 hat jeder Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad, Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen.
Die Pflegeversicherung stellt
zusätzlich
zur Geld- oder Sachleistung
125- Euro je Monat
zur Verfügung.
Zusätzlich haben alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 die Möglichkeit, 40% der nicht genutzten Sachleistung in Entlastungsleistungen (also auch Hauswirtschaft) umzuwidmen.
Neben dieser Finanzierungsmöglichkeit gibt es noch eine Reihe weitere Möglichkeiten.
Rufen sie uns an!