... unsere Leistungen
häusliche Kranken- und Altenpflege
Neuer Textverordnete ärztliche Leistungen wie Verbandswechsel, Injektion, Medikamentengaben usw.
Leistungen der Pflegeversicherung wie
- Hilfe bei der Körperpflege, Nahrungsaufnahme, Mobilität (z.B. Lagerung) und bei den Ausscheidungen
- Hilfe im Haushalt
- Betreuungsleistungen
- Verhinderungspflege - auch stundenweise (z.B. bei Krankheit der Pflegeperson)
Beratungseinsatz nach § 37 SGB XI
Sie haben Post bekommen von der Pflegekasse, dass Sie einen Beratungsbesuch nachweisen müssen?
- Jeder Pflegebedürftige der Pflegegeld von seiner Pflegekasse erhält, ist verpflichtet einmal im halben Jahr (bei Pflegegrad 1, 2 und 3) oder einmal im Vierteljahr (bei Pflegegrad 4 und 5) einen Besuch durch einen Pflegedienst in Anspruch zu nehmen. Das ist Voraussetzung für die Weiterzahlung des Pflegegeldes. Wir kommen nach individueller Terminabsprache gerne zu Ihnen. Kosten entstehen Ihnen nicht.
- Damit sie in Zukunft die Termine nicht vergessen können, rufen wir sie an wenn ein Folgebesuch notwendig ist und vereinbaren einen Termin mit Ihnen
zusätzliche Serviceleistungen
um ihre Betreuung noch individueller an Ihre Bedürfnisse anzupassen, haben wir unsere zusätzlichen Serviceleistungen entwickelt. Einige Beispiele:
- Rezept- und Medikamentenservice
- Blumen und Haustierversorgung im Krankheitsfall
- Schlüsselverwaltung
- Sicherheitsbesuche